Ab Juli 2020 Schießtermine mit Voraussetzungen - Schützengesellschaft 1459 Feuchtwangen e.V.

COVID-19-Pandemie Hinweise beachten!Rubrik COVID-19-Pandemie!

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Der Vereinsausschuss hat folgende Schießtage festgelegt:
Schießtage im Monat Juli 2020:
- Donnerstag, den 23.07.2020
- Sonntag, den 26.07.2020
- Donnerstag, den 30.07.2020
Anmeldemodalitäten:
- Der Vorstand koordiniert und teilt die Standbelegung und Standaufsichten ein.
- Anmeldung für die Schießtage durch den Schützen beim Vorstand.
- Jederzeit per E-Mail an "vorstand@sg-feuchtwangen.de".
- Telefonisch am Mittwoch von 19:00 bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 09852 / 9748 vom Schützenhaus.
- Der Schütze hat vorsorglich für eine Standaufsichtsperson zu sorgen und mit der Anmeldung mitzuteilen.
- Bestätigung des Schießtermins, auf gleichen Weg wie die Anmeldung erfolgte, wird die Standaufsichtsperon mitgeteilt.
- Falls noch eine Standaufsichtsperon benötigt wird, wird das ebenso mitgeteilt.
- Voraussetzungen unbedingt beachten, sh. unten.
Voraussetzungen:
  • Rechtzeitiges Einfinden (mind. 15 Minuten) vor dem Schießtraining ansonsten kein Schießtraining möglich. Aufgrund von Einweisung und Aufklärung der Schützinnen/Schützen, Aufsichten, Trainer, Vereinsübungsleiter und Funktionäre bei der Ausübung des Schießtrainings/Schießsports auf Schießständen zur Beachtung u. Einhaltung der Infektionsschutz-maßnahmen.
  • Schützinnen und Schützen bringen eigene Masken / Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mit.
  • Wartende Schützinnen und Schützen finden sich außerhalb der Vereinsräumen ein, unter Einhaltung des Distanzgebots. Die Räumlichkeiten lassen dies nicht zu, die Schützinnen und Schützen warten außerhalb des Schützenhauses auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus.
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen.
  • Trainingseinheiten werden auf 45 Minuten beschränkt.
  • Kontaktfreie Durchführung.
  • Nutzung von Umkleidekabinen bzw. Umkleideräumen erlaubt. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
  • Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
  • Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
  • Maskenpflicht bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumlichkeiten, beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen.
  • Keine Maskenpflicht bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
  • Nach dem Training sind die Einrichtungen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Ein unberechtigtes Abnehmen der Maske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.
  • Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen.
  • Keine Zuschauer.
  • Schützenhaus und Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf nicht genutzt werden.
  • Rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training sind laut Darstellung des bayerischen Innenministeriums aber gegenwärtig nicht möglich.
  • Vereinssitzungen sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Personen innen möglich. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
  • Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 wurde auf Bundesebene beschlossen.
  • Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.

Feuchtwangen, den 30.06.2020
gez.
Vorstand
Markus Brehm
Schützengesellschaft 1459 Feuchtwangen e.V., Sitz: Feuchtwangen, Amtsgericht Ansbach: VR 209
Vorstand i.S.d. § 26 BGB: 1. Schützenmeister Markus Brehm, 2. Schützenmeister Klaus Beuther
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87ZZZ00000194440
Bankverbindung: DE51 7659 1000 0000 2085 74 (GENODEF1DKV) / DE61 7655 0000 0000 0734 03 (BYLADEM1ANS)
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