Voraussetzungen ab 22.06.2020 beachten !
- Geöffnet am Donnerstag und Sonntag der jeweilig lfd. Woche u. V..
- Die/der Schützin/Schütze hat selbst für eine Standaufsichtsperson zu sorgen und mit der Anmeldung mitzuteilen.
- Vorherige Anmeldung nur für die jeweilig lfd. Woche durch die/den Schützin/Schützen beim Vorstand.
- Anmeldemöglichkeiten nur für die jeweilig lfd. Woche:- per E-Mail an „vorstand@sg-feuchtwangen.de“ oder- telefonisch am Mittwoch von 19:00 bis 21:00 Uhr unter 09852 / 9748.
- Rechtzeitiges Einfinden (mind. 15 Minuten) vor dem Schießtraining ansonsten kein Schießtraining möglich.
- Einweisung Schützinnen/Schützen, Aufsichten, Trainer, Vereinsübungsleiter und Funktionäre bei der Ausübung des Schießtrainings/Schießsports auf Schießständen zur Beachtung u. Einhaltung:
- Schützinnen und Schützen bringen eigene Masken / Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mit.
- Wartende Schützinnen und Schützen finden sich außerhalb der Vereinsräumen ein, unter Einhaltung des Distanzgebots. Die Räumlichkeiten lassen dies nicht zu, die Schützinnen und Schützen warten außerhalb des Schützenhauses auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus.
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen.
- Trainingseinheiten werden auf höchstens 45 Minuten beschränkt.
- Kontaktfreie Durchführung.
- Nutzung von Umkleidekabinen bzw. Umkleideräumen erlaubt. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
- Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
- Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
- Maskenpflicht bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumlichkeiten, beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen.
- Keine Maskenpflicht bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
- Nach dem Training sind die Einrichtungen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Ein unberechtigtes Abnehmen der Maske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.
- Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen.
- Keine Zuschauer.
- Schützenhaus und Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf nicht genutzt werden.
- Rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training sind laut Darstellung des bayerischen Innenministeriums aber gegenwärtig nicht möglich.
- Vereinssitzungen sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Personen innen möglich. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
- Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 wurde auf Bundesebene beschlossen.
- Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Feuchtwangen, 21.06.2020
gez.
Vorstand
Markus Brehm