Schießtage und Voraussetzungen - Schützengesellschaft 1459 Feuchtwangen e.V.

COVID-19-Pandemie Hinweise beachten!Rubrik COVID-19-Pandemie!

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Schießtage und Voraussetzungen:
GÄSTESCHIESSEN ist in vorheriger Absprache und Voranmeldung nur über den 1. Schützenmeister möglich.

Jugendschnuppertraining nach Absprache mit dem 1. Schützenmeister möglich.

Alle Schützen und Schützinnen müssen sich An- und Abmelden, um die geforderten Anwesenheitszeiten aufzunehmen.

Standaufsichten müssen eingeteilt sein! SONST KEINE FREIGABE DER STÄNDE!

Das Schützenmeisteramt organisiert und stellt keine Standaufsicht, die Verantwortlichkeit und Organisation liegt bei den ausgebildeten Standaufsichten!

Schießstandwechsel erfolgt erst nach Reinigung und Desinfektion der Schießstände und nach Aufforderung der jeweiligen Standaufsicht.

Zuwiderhandlungen oder das nicht Einhalten der vorgegebenen Regeln und Anweisungen führt zum sofortigen Verweis aus dem Schützenhaus.

Außerhalb des Trainings, beim Betreten des Schützenhauses, in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), ist eine eigene FFP2 zu tragen. (Keine Stoffmasken bzw. Schals).

Es werden keine Mund-Nasen-Bedeckung seitens der Schützengesellschaft gestellt.

Es ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung oder z.B. beim Duschen. D.h., dass die Schützin bzw. der Schütze beim eigentlichen Schießvorgang keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss.

Während der Sportausübung (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes am Schießstand grundsätzlich keine Einwände (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

Der Mindestabstand von 1.50m ist einzuhalten.

Weiter sind die Regeln für den Sportbetrieb nach dem aktuellen Schutz- und Hygienekonzept, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Erhebung von Kontaktdaten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Dokumentation einzuhalten.
Schützengesellschaft 1459 Feuchtwangen e.V., Sitz: Feuchtwangen, Amtsgericht Ansbach: VR 209
Vorstand i.S.d. § 26 BGB: 1. Schützenmeister Markus Brehm, 2. Schützenmeister Klaus Beuther
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87ZZZ00000194440
Bankverbindung: DE51 7659 1000 0000 2085 74 (GENODEF1DKV) / DE61 7655 0000 0000 0734 03 (BYLADEM1ANS)
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