Schützenhaus für Ausübung des Schießtrainings / Schießsports auf Schießständen wieder geöffnet ab 11.06.2020 unter den folgenden Voraussetzungen:
- Geöffnet am Donnerstag und Sonntag der jeweilig lfd. Woche u. V..
- Die/der Schützin/Schütze hat selbst für eine Standaufsichtsperson zu sorgen und mit der Anmeldung mitzuteilen.
- Vorherige Anmeldung nur für die jeweilig lfd. Woche durch die/den Schützin/Schützen beim Vorstand.
- Anmeldemöglichkeiten nur für die jeweilig lfd. Woche:- per E-Mail an „vorstand@sg-feuchtwangen.de“ oder- telefonisch am Mittwoch von 19:00 bis 21:00 Uhr unter 09852 / 9748.
- Rechtzeitiges Einfinden (mind. 15 Minuten) vor dem Schießtraining ansonsten kein Schießtraining möglich.
- Einweisung Schützinnen/Schützen, Aufsichten, Trainer, Vereinsübungsleiter und Funktionäre bei der Ausübung des Schießtrainings/Schießsports auf Schießständen zur Beachtung u. Einhaltung:
- Schützinnen und Schützen bringen eigene Masken / Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mit.
- Wartende Schützinnen und Schützen finden sich außerhalb der Vereinsräumen ein, unter Einhaltung des Distanzgebots. Die Räumlichkeiten lassen dies nicht zu, die Schützinnen und Schützen warten außerhalb des Schützenhauses auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus.
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen.
- Trainingseinheiten werden auf höchstens 45 Minuten beschränkt.
- Kontaktfreie Durchführung.
- Keine Nutzung von Umkleidekabinen bzw. Umkleideräumen.
- Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
- Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
- Maskenpflicht bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumlichkeiten, beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen.
- Keine Maskenpflicht bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
- Nach dem Training sind die Einrichtungen zu reinigen und zu desinfiziert.
- Ein unberechtigtes Abnehmen der Maske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.
- Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen.
- Keine Zuschauer.
- Schützenhaus und Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf nicht genutzt werden.
Feuchtwangen, 07.06.2020
gez.
Vorstand
Markus Brehm